Finanzierung
die Kostenübernahme erfolgt auf Antragstellung mit der Bestätigung der Notwendigkeit der stationärenHospizversorgung durch die gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung .
die Erledigung der notwendigen Formalitäten übernimmt das Hospiz.
privat zu tragende Kosten für den Aufenthalt im Hospiz fallen nicht an.
einen Teil des Tagessatzes finanziert der Träger des Hospizes - „Verein Hospiz zur heiligen Elisabeth e.V.“ aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Er ist als mildtätig anerkannt, Spenden sind bis zu 10% des Gesamtbetrages der steuerlichen Einkünfte absetzbar.